[ Auszug: Ist einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt,
die Ergänzung aber unterblieben, so ist die Verfügung wirksam, sofern
nicht anzuneh ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]